Wenn Sie auf "Allen Cookies zustimmen" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website Navigation zu verbessern, die Website Nutzung zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma NDM Next Day Media (befindet sich noch in der Gründung, im Folgenden kurz: NDM) stellt ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung, darunter in den Bereichen Beratung, Medien, Web- und App-Design sowie Marketing. Details zu den angebotenen Dienstleistungen finden sich auf der Webseite des Unternehmens (www.nextdaymedia.de). Anfragen sind an die E-Mail-Adresse info@nextdaymedia.de zu richten. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen NDM und ihren Auftraggebern (im Folgenden: Kunde bzw. Kunden). NDM behält sich das Recht vor, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht zu akzeptieren.

§ 1 Gegenstand des Vertrages und Vertragsabschluss

1.1

Die Offerten von NDM sind grundsätzlich unverbindlich. Eine rechtsverbindliche Vereinbarung entsteht entweder durch eine beidseitige Unterzeichnung des Vertrags oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens NDM, oder wenn NDM nach Annahme durch den Kunden mit der Dienstleistung beginnt.

1.2

Der Leistungsumfang wird durch den unterzeichneten Vertrag oder die Auftragsbestätigung von NDM bestimmt, alternativ durch das Angebot von NDM, in welchem die Dienstleistungen bereits definiert sind. Weitere Vereinbarungen oder Anforderungen werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies schriftlich vereinbart oder von NDM schriftlich bestätigt wurde. Änderungen des Leistungsumfangs benötigen eine schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung durch NDM.

1.3

Leistungsbeschreibungen, Illustrationen, Testversionen usw. stellen keine Garantien dar. Garantien erfordern eine schriftliche Erklärung durch die Geschäftsleitung von NDM.

§ 2 Durchführung des Projekts

2.1

Bei der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen hat NDM grundsätzlich Gestaltungsfreiheit.

2.2

NDM informiert den Kunden regelmäßig, üblicherweise monatlich, über den Fortschritt der Arbeiten. NDM verpflichtet sich, den Kunden umgehend über erwartete oder eingetretene Abweichungen vom vereinbarten Zeitplan oder Leistungsumfang zu informieren.

2.3

Der Kunde muss NDM während des Projekts alle notwendigen Informationen und Daten in geeigneter Form bereitstellen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

2.3.1

Der Kunde ist, sofern nicht anders vereinbart, selbst für die Beschaffung des Materials für die Gestaltung der Webseiten und sonstigen Werke verantwortlich. Sollte der Kunde dies nicht bereitstellen, kann NDM nach eigenem Ermessen Material von üblichen Anbietern verwenden oder entsprechende Teile mit einem Platzhalter versehen. NDM erwirbt die Lizenzen für dieses Material für das Projekt. Eine weitergehende Nutzung durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.3.2

Informationen und Daten müssen vollständig, korrekt und zeitgerecht bereitgestellt werden, um Verzögerungen im Arbeitsablauf bei NDM zu vermeiden. Verzögerungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

2.3.3

Für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen, die durch die Mitwirkung des Kunden entstehen, kann NDM dem Kunden den entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.

2.4

Der Kunde hat das Recht, Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang zu verlangen, welche schriftlich zu erfolgen haben.

2.4.1

NDM verpflichtet sich, Änderungswünschen nachzukommen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten umsetzbar ist. Eine Anpassung gilt als unzumutbar, wenn sie einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und NDM bereits durch andere Projekte voll ausgelastet ist.

2.4.2

Änderungswünsche müssen schriftlich dokumentiert werden. In der Dokumentation sind zusätzliche Kosten und Zeitplananpassungen festzulegen.

2.5

NDM darf zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einsetzen. Diese agieren als Erfüllungsgehilfen von NDM. Fremdleistungen werden gesondert ausgewiesen und entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen von NDM und auf Rechnung des Kunden durchgeführt.

§ 3 Leistungszeiten und Verzögerungen

3.1

Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. NDM kann Teilleistungen erbringen, wenn diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

3.2

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, NDM durch nicht zu vertretende Umstände an der Erbringung der Leistung gehindert wird, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Beendigung des Hindernisses. Fristen verlängern sich auch, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht erbringt.

3.3

Wird nachträglich über andere oder zusätzliche Leistungen vereinbart, die sich auf die Fristen auswirken, verlängern sich diese entsprechend.

3.4

Mahnungen und Fristsetzungen durch den Kunden erfordern die Schriftform. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei dringender Notwendigkeit angemessen.

§ 4 Abnahme

4.1

Bei Werkleistungen von NDM ist der Kunde zur Abnahme nach Übergabe verpflichtet, es sei denn, die Natur des Werkes schließt eine Abnahme aus.

4.2

NDM kann verlangen, dass die Abnahme schriftlich erfolgt. Eine schriftliche Abnahme ist verpflichtend, sofern NDM dies ausdrücklich anfordert.

4.3

Die Frist für die Abnahme beträgt zwei Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werkes. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme ohne Mängelangabe, gilt das Werk als abgenommen.

§ 5 Vergütung

5.1

Die Vergütung basiert primär auf den vertraglichen Vereinbarungen. Vertragliche Leistungen sind nach dem vereinbarten Zeitaufwand zu den festgelegten Stundensätzen oder Tagessätzen zu vergüten. Eine Pauschalvergütung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vorgesehen oder schriftlich vereinbart wurde.

5.2

Nicht in der Vergütung enthalten sind Reisekosten und Spesen, die vollständig zu erstatten sind.

5.3

Die vereinbarte Vergütung ist zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu verstehen.

5.4

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Vergütung sowie der Reisekosten und Spesen monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.

5.5

NDM ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, falls der Kunde mit seinen Zahlungspflichten mehr als 14 Tage in Verzug gerät.

5.6

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von NDM. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages sind dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses gestattet.

§ 6 Nutzungsrechte und Urhebernennung

6.1

Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte orientiert sich primär an den vertraglichen Vereinbarungen und sonst an den Notwendigkeiten, die sich aus der Art und dem Zweck des Projekts ergeben. Im Zweifel erfüllt NDM ihre Pflichten durch die Einräumung des exklusiven, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere des Online- und Internet-Rechts sowie des Rechts zur Bereitstellung auf Abruf. Jede weitere Nutzung der Arbeitsergebnisse bedarf der gesonderten Zustimmung von NDM.

6.2

Der Source Code/Quellcode der erstellten Werke und deren Dokumentation sind nicht Bestandteil der Rechteeinräumung an den Kunden. Eine Überlassung des Source Codes bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

6.3

Von der Rechteeinräumung ausgeschlossen sind ebenfalls von NDM entwickelte Konzeptpapiere, Ideen, Entwürfe etc. Die Nutzungsrechte an diesen Inhalten bleiben bei NDM und sind auf Verlangen an NDM zurückzugeben oder zu vernichten.

6.4

Der Kunde wird NDM im Impressum der Website als Urheber nennen.

6.5

NDM darf die Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung nutzen, einschließlich der Nennung des Kundennamens. Dies beinhaltet die Nutzung für das Portfolio, soziale Medien, Präsentationen und Wettbewerbe.

6.6

Die Nutzungsrechte werden nach Zahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Mit der Zahlung sind die Rechte gemäß § 6.1 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

§ 7 Mängelgewährleistung

7.1

Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen stellen ohne separate schriftliche Vereinbarung keine Garantie dar. Bei Updates, Upgrades und neuen Versionen beschränken sich die Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber der bisherigen Version.

7.2

Fordert der Kunde Nacherfüllung wegen eines Mangels, hat NDM die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung. Nach erfolglosem Ablauf einer ersten Nachfrist kann der Kunde nach Setzen einer weiteren angemessenen Frist und deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen, sofern mehrere Versuche der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung erfolglos blieben. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Version oder eines Workarounds erfolgen.

7.3

Mängel sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Fehler, möglichst unterstützt durch schriftliche Aufzeichnungen oder andere die Mängel veranschaulichende Unterlagen, zu rügen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

7.4

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe.

7.5

Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen des folgenden § 8.

7.6

Ist der Mangel auf ein fehlerhaftes Produkt eines Zulieferers zurückzuführen und handelt dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von NDM, sondern liefert NDM nur ein Fremdprodukt weiter, beschränken sich die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Abtretung der Ansprüche von NDM gegen den Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße Behandlung des Kunden verursacht wurde. Kann der Kunde seine Ansprüche gegen den Zulieferer nicht durchsetzen, bleibt die subsidiäre Haftung von NDM unberührt.

7.7

Eigenmächtige Änderungen oder Erweiterungen durch den Kunden oder Dritte heben die Mängelansprüche auf, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung nicht ursächlich für den Mangel ist. NDM haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

7.8

NDM kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich eines dem Mangel entsprechenden Anteils gezahlt hat.

§ 8 Haftung und Schadensersatz

8.1

NDM haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NDM, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht wurden, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden durch sonstige Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den Regelungen für leichte Fahrlässigkeit in § 8.4.

8.2

NDM haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig aus der Verletzung des Lebens, der Körper oder der Gesundheit resultieren, verursacht durch NDM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3

NDM haftet für Schäden aus der Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für NDM bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

8.4

NDM haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch NDM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist die Haftung von NDM auf den zum Zeitpunkt der Leistung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.5

NDM haftet nicht für Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.), die der Kunde zur Verfügung stellt.

8.5.1

NDM weist darauf hin, dass der Kunde sicherstellen muss, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. NDM wird im Verlauf der Projektdurchführung auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen, sollten sich erkennbare Zweifel ergeben.

8.5.2

NDM ist nicht verpflichtet, das Geschäftsmodell des Kunden oder die vom Kunden erstellten oder erworbenen Werke auf ihre Rechtskonformität zu prüfen. Insbesondere wird NDM keine Markenrecherchen oder Schutzrechtsprüfungen durchführen. Der Kunde haftet selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

8.5.3

Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde NDM von allen Ansprüchen und möglichen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

8.6

Der Kunde ist als Betreiber der Website ebenfalls für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. NDM empfiehlt die Überprüfung der rechtlichen Bestandteile der Website (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) durch spezialisierte Anwälte.

8.6.1

Der Kunde stellt NDM hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von jeglicher Haftung frei. Die Erstellung oder Überprüfung der rechtlichen Website-Bestandteile ist nicht Teil des Leistungsumfangs des Vertrags zwischen NDM und dem Kunden.

8.7

Eine weitergehende Haftung von NDM ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet NDM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, ausgenommen sind die Fälle in § 8.2 und § 8.4.

8.8

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt zwölf Monate.

8.8.1

Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die nicht auf Sachmängeln beruhen, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

8.8.2

Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

§ 9 Geheimhaltung

9.1

Als vertrauliche Informationen gelten solche, die als „geheim“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder bei mündlicher Offenbarung ausdrücklich als solche gekennzeichnet wurden.

9.2

NDM verpflichtet sich, die ihr übermittelten oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

9.3

NDM ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff und informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen der Geheimhaltungspflichten.

9.4

Die Geheimhaltungspflicht gilt auf unbestimmte Zeit und endet nicht automatisch mit dem Abschluss des Projekts.

9.5

Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind oder ohne Zutun von NDM öffentlich werden.

9.6

Nach Beendigung des Vertragszwecks sind alle vertraulichen Informationen auf Verlangen des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. NDM bestätigt auf Wunsch die Rückgabe oder Vernichtung der Informationen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1

Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NDM auf Dritte übertragen werden.

10.2

Als Gerichtsstand wird der Sitz von NDM vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen Sitz in Deutschland hat.

10.3

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

10.5

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.